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Bewerbungsfristen

  • Die Bewerbungsphase für das Wintersemester startet am 2. Mai und endet am 15. August
    (Semesterbeginn: 1. September)
  • Die Bewerbungsphase für das Sommersemester startet am 1. Dezember und endet am 15. Februar
    (Semesterbeginn: 1. März)

Ihre Bewerbung reichen Sie über unser Hochschulportal meine.thga.de ein.


Im Masterstudiengang Material Engineering and Industrial Heritage Conservation gibt es andere Bewerbungstermine für internationale Bewerber*innen. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Studiengangs.

Im Masterstudiengang Betriebssicherheitsmanagement gibt es andere Bewerbungstermine und -formulare. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Studiengangs.

Bewerbungsverfahren

Für den Bachelor:

Gehen Sie auf die Seite unseres Hochschulportals meine.thga.de
Registrieren Sie sich unter "Bewerbung".
Füllen Sie das Bewerbungsformular aus. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Für den Master:

Haben Sie ein Bachelorstudium absolviert und möchten sich für einen Master an der THGA bewerben? Auch dann nutzen Sie das Hochschulportal meine.thga.de. Absolventinnen und Absolventen der THGA beantragen ein direkt anschließendes Masterstudium ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist über das Bewerberprotal. Eine Anleitung dazu finden Sie hier. Allein die Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebssicherheitsmanagement läuft nicht über das Hochschulportal. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Studiengangs.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können ein Studium an der THGA beginnen, wenn Sie eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Sollten Ihnen einzelne Nachweise (z. B. Zeugnisse) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung noch nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Studienberaterinnen und Studienberater des jeweiligen Studiengangs.


Für den Bachelor:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Abschluss als Industrie- oder Handwerksmeister
  • Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker oder Staatlich geprüfte Technikerin
  • Berufliche Qualifikation: Nach mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf haben qualifizierte Personen Zugang zu Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen. Alle sonstig beruflich Qualifizierten haben nach einem erfolgreichen Probestudium Zugang zu den Studiengängen.


Für den Master:

  • Abgeschlossenes, einschlägiges Diplom- oder Bachelorstudium mit hinreichender Abschlussnote, ggf. ist eine Vorprüfung erforderlich
  • Für den Studiengang Betriebssicherheitsmanagement ist zusätzlich einschlägige Berufserfahrung nötig.


Bei Rückfragen stehen Ihnen unser Studierendenservice sowie die Fachstudienberater:innen gerne zur Verfügung.

Gasthörer:innen

Personen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der THGA besuchen möchten, können auf Antrag als Gasthörer:innen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeit zugelassen werden.

Gasthörerinnen und Gasthörer werden nicht eingeschrieben. Sie sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

Über die Zulassung sowie die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann Gasthörer:innen auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt werden. Der Nachweis einer Qualifikation oder eines Praktikums ist nicht erforderlich. Für die Zulassung als Gasthörer:in ist eine Gebühr in Höhe von z. Zt. 95,00 € zu zahlen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice der THGA.

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