Mission übermorgenJetzt für ein Studium an der THGA bewerben!

Bewerbungsfristen
Für das Sommersemester 2023 können Sie sich ab 01.12.2022 über unser Hochschulportal meine.thga.de bewerben. Die Bewerbungsphase geht bis zum 28.02.2023.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Bewerberhotline (Mo und Fr von 9-14 Uhr, Do von 9-12 und 14-18 Uhr) unter: +49 (234) 968 3220.
Im Masterstudiengang Betriebssicherheitsmanagement gibt es andere Bewerbungstermine und -formulare. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Im Masterstudiengang Material Engineering and Industrial Heritage Conservation gibt es andere Bewerbungstermine für internationale Bewerber*innen. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Bewerbungsverfahren
Für den Bachelor:
Gehen Sie auf die Seite unseres Hochschulportals meine.thga.de
Registrieren Sie sich unter "Bewerbung".
Füllen Sie das Bewerbungsformular aus. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Für den Master:
Haben Sie ein Bachelorstudium absolviert und möchten sich für einen Master an der THGA bewerben? Auch dann nutzen Sie das Hochschulportal meine.thga.de. Absolventinnen und Absolventen der THGA beantragen ein direkt anschließendes Masterstudium ebenfalls über das Bewerberprotal. Eine Anleitung dazu finden Sie hier. Allein die Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebssicherheitsmanagement läuft nicht über das Hochschulportal. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können ein Studium an der THGA beginnen, wenn Sie eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Sollten Ihnen einzelne Nachweise (z. B. Zeugnisse) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung noch nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Studienberaterinnen und Studienberater des jeweiligen Studiengangs.
Für den Bachelor:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Abschluss als Industrie- oder Handwerksmeister
- Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker oder Staatlich geprüfte Technikerin
- Berufliche Qualifikation: Nach mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf haben qualifizierte Personen Zugang zu Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen. Alle sonstig beruflich Qualifizierten haben nach einem erfolgreichen Probestudium Zugang zu den Studiengängen.
Ausbildung plus Studium:
- Fachhochschulreife mit technischem Schwerpunkt oder
- Allgemeine Hochschulreife
sowie einen Ausbildungsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen.
Für den Master:
- Abgeschlossenes, einschlägiges Diplom- oder Bachelorstudium mit hinreichender Abschlussnote, ggf. ist eine Vorprüfung erforderlich
- Für den Studiengang Betriebssicherheitsmanagement ist zusätzlich einschlägige Berufserfahrung nötig.
Bei Rückfragen stehen Ihnen unser Studierendenservice sowie die Fachstudienberaterinnen und -berater gerne zur Verfügung.
Gasthörer und Gasthörerinnen
Personen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der THGA besuchen möchten, können auf Antrag als Gasthörerinnen und Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeit zugelassen werden. Gasthörerinnen und Gasthörer werden nicht eingeschrieben. Sie sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Über die Zulassung sowie die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann Gasthörerinnen und Gasthörern auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt werden. Der Nachweis einer Qualifikation oder eines Praktikums ist nicht erforderlich. Für die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer ist eine Gebühr in Höhe von z. Zt. 95,00 € zu zahlen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice der THGA.
Download
- Einschreibungsordnungpdf, 892 KB
- Vergabeordnung Studienplätze (Bachelor)pdf, 633 KB
- Anleitung zur Bewerbungpdf, 1 MB