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Ombudspersonen für die Wissenschaft an der THGA

Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind ein unverzichtbarer Teil des Qualitätsmanagementsystems der Technischen Hochschule Georg Agricola. Erster Ansprechpartner bzw. erste Ansprechpartnerin bei Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind die Ombudspersonen. Diese werden von den Professorinnen, Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Ihre Aufgabe ist es, in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis sowie in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu beraten und, soweit möglich, zur Konfliktvermittlung beizutragen. Die Ombudspersonen sind Ansprechpersonen für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der THGA. Die Einhaltung des Dienstwegs ist bei Gesprächen mit der Ombudsperson nicht erforderlich; das Gespräch ist auf Wunsch vertraulich.

Die Beratungen der Ombudsperson sind an den 19 "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (siehe DFG-Kodex 2019) orientiert. Alle Anfragen werden grundsätzlich neutral, fair und strikt vertraulich behandelt.

An der THGA ist Prof. Dr.- Ing Dirk Sohn zur Ombudsperson gewählt worden. Seine Stellvertreterin ist Prof. Dr.-Ing Nicole Lefort. Es steht jedem Mitarbeitenden frei sich entweder an die genannten Ombudspersonen der THGA oder an den Ombudsman für die Wissenschaft zu wenden.

Prof. Dr.-Ing. Dirk SohnProfessor für Betriebssicherheitsmanagement | Studiengangsleiter Betriebssicherheitsmanagement (Master) | Ombudsperson für die Wissenschaft an der THGA

E-Mail
dirk.sohn[at]thga.de
Telefon
+49 234 968-3274
Büro
G8 R211
Zur Person

Prof. Dr.-Ing. Nicole LefortProfessorin für Material Engineering | Studiengangsleiterin Material Engineering and Industrial Heritage Conservation (Master) | Stellvertretende Ombudsperson für die Wissenschaft an der THGA

E-Mail
Nicole.Lefort[at]thga.de
Telefon
+49 234 968-3457
Büro
G7 R011
Zur Person