Einschreibefristen
- Die Einschreibungsphase für das Sommersemester 2026 startet am 17. November 2025 und endet am 28. Februar 2026.
(Semesterbeginn: 1. März 2026) - Die Einschreibungsphasen an der THGA starten in der Regel Anfang Mai (für das Wintersemester) oder Mitte November (für das Sommersemester). Die konkreten Termine werden hier veröffentlicht.
Deinen Antrag auf Einschreibung reichst Du uns über unser Hochschulportal meine.thga.de ein. Hier gibt es eine Kurzanleitung.
Im Masterstudiengang Material Engineering and Industrial Heritage Conservation gibt es andere Einschreibungstermine für internationale Bewerber*innen. Informationen dazu finden sich auf der Seite des Studiengangs.
Im Masterstudiengang Betriebssicherheitsmanagement gibt eigene Bewerbungstermine und -formulare. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Registriere Dich im Hochschulportal der THGA
Für den Bachelor:
Geh einfach auf die Seite unseres Hochschulportals meine.thga.de
Registriere Dich und wähle Deinen Studiengang aus. Eine Anleitung dazu findest Du hier.
Für den Master:
Hast Du ein Bachelorstudium absolviert und möchtest Dich nun für einen Master an der THGA einschreiben? Auch dann nutze bitte das Hochschulportal meine.thga.de. Absolventinnen und Absolventen der THGA beantragen ein direkt anschließendes Masterstudium ebenfalls innerhalb der Einschreibungsphase über das Hochschulportal. Eine Anleitung dazu findet sich hier.
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebssicherheitsmanagement läuft NICHT über das Hochschulportal. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Seite des Studiengangs.
Zulassungsvoraussetzungen
Du kannst ein Studium an der THGA beginnen, wenn Du eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Sollten Dir einzelne Nachweise (z. B. Zeugnisse) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung noch nicht vorliegen, wende Dich bitte an die Fachstudienberaterinnen bzw. Fachstudienberater Deines gewünschten Studiengangs.
Für den Bachelor:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Abschluss als Industrie- oder Handwerksmeister
- Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker oder Staatlich geprüfte Technikerin
- Berufliche Qualifikation nach BBHZVO: Nach mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf haben qualifizierte Personen Zugang zu Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen. Liegt keine fachliche Entsprechung vor, besteht die Möglichkeit zu einem Probestudium.
Für den Master:
- Abgeschlossenes, einschlägiges Diplom- oder Bachelorstudium mit hinreichender Abschlussnote, ggf. ist eine Vorprüfung erforderlich
- Für den Studiengang Betriebssicherheitsmanagement ist zusätzlich einschlägige Berufserfahrung nötig.
Bei Rückfragen stehen Dir unser Studierendenservice sowie die Fachstudienberater:innen gerne zur Verfügung.
Gasthörer:in werden
Du möchstest einzelne Lehrveranstaltungen an der THGA besuchen? Sehr gerne: Auf Antrag lassen wir Gasthörer:innen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeit zu. Gasthörerinnen und Gasthörer werden bei uns nicht eingeschrieben. Sie sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.
Wenn Du möchtest, stellen wir Dir über die Zulassung sowie die Teilnahme an Lehrveranstaltungen eine Bescheinigung als Gasthörer:in aus. Der Nachweis einer Qualifikation oder eines Praktikums ist bei uns nicht erforderlich. Bitte beachte jedoch, dass wir für die Zulassung als Gasthörer:in eine Gebühr von z. Zt. 95,00 € erheben.
Für weitere Informationen wende Dich bitte an den Studierendenservice der THGA.
Download
- Einschreibungsordnung pdf, 892 KB
- Anleitung zur Bewerbung pdf, 1 MB