Warum Du Dich einbringen solltest
Wenn Du in einem Gremium der THGA – etwa im Senat oder in einem Prüfungsausschuss – mitarbeitest, entwickelst Du wichtige persönliche und fachliche Kompetenzen. Du stärkst Deine Argumentationsfähigkeit und Dein rechtliches Grundverständnis, arbeitest im Team und übernimmst Verantwortung. Gleichzeitig erhältst Du Einblicke in hochschulinterne Abläufe und trittst in direkten Austausch mit Professor:innen und Mitarbeitenden. Für Dein Engagement erhältst Du eine Teilnahmebescheinigung. Dieses Engagement kannst Du in Deinem Lebenslauf angeben – es steht für Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein.
Aufgabe
Das Studierendenparlament (StuPA) ist das Herz der studentischen Mitbestimmung und beschlussfassendes Organ der Studierendenschaft. Das StuPa entscheidet über die hochschulpolitischen Positionen und über die Besetzung wichtiger Gremien.
Mitglieder
Das StuPa der THGA besteht aus insgesamt 25 Mitgliedern, die einmal im Jahr gewählt werden. Zur Wahl stellen kann sich jede:r Studierende:r, der oder die an der THGA eingeschrieben ist.
Du hast Interesse Dich einzubringen?
Kontaktiere das Studierendenparlament unter: stupa@asta.thga.de.
Aufgabe
Der Senat ist ein wichtiges Gremium der Hochschule. Hier werden unter anderem Studien- und Prüfungsordnungen sowie alle weiteren Ordnungen der Hochschule beschlossen. Darüber hinaus wirkt er maßgeblich an der Entscheidung über die Berufungsliste von Professorinnen und Professoren mit.
Mitglieder
Im Senat der THGA sind drei Studierende vertreten. Getagt wird monatlich (während der Vorlesungszeit).
Bewirb Dich als studentischer Senator oder studentische Senatorin
Bei Interesse melde Dich beim Wahlausschussvorsitzenden Sebastian Jansen per Mail. Du kannst Dich auf die Wahlliste setzen lassen. Gewählt wird jeweils im Dezember eines Jahres.
Unsere Senatsmitglieder stehen für Fragen und Informationen zu der Arbeit im Senat zur Verfügung.
Senatskommission 1: Studium & Lehre
Ein Studierender bringt Ideen zu Lehrplänen, Prüfungen und Lernbedingungen ein. Die Senatskommission tagt monatlich – die Nominierung erfolgt über den Senat.
Senatskommission 2: Forschung & Transfer
Ein Studierender beteiligt sich an strategischen Entscheidungen zur Forschung. Die Senatskommission 2 tagt einmal im Monat. Nominiert wird über den Senat.
Du hast Interesse Dich einzubringen?
Mit Blick auf die Senatskommission 1 kannst Du Prof. Sebastian Janßen ansprechen (Sebastian.Janßen@thga.de). Zuständige Ansprechpartnerin für die Senatskommission 2 ist Dr. Y-Am Neuhaus-Hynh (Y-Am.Neuhaus-Huynh@thga.de). Interessierte können sich darüber hinaus bei jedem Senatsmitglied über ein Engagement informieren.
Aufgabe
Der Wahlvorstand sorgt dafür, dass die Wahlen an der Hochschule ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Mitglieder
Ein Studierender unterstützt die Organisation der Wahlen. Der Wahlvorstand wechselt alle vier Jahre.
Du hast Interesse Dich einzubringen?
Nimm Kontakt zum Vorsitzenden des Wahlvorstands, Prof. Sebastian Janßen (Sebastian.Janssen@thga.de), auf. Alternativ kannst Du Dich bei jedem Senatsmitglied informieren.
Aufgabe
Die Berufungskommission beschäftigt sich mit der Auswahl bzw. Einstellung neuer Professorinnen und Professoren.
Mitglieder
An der Auswahl beteiligt ist jeweils eine studierende Person je Professur. Sie ist stimmberechtigtes Mitglied in der Kommission.
Du hast Interesse Dich einzubringen? Dann melde Dich gern:
Wissenschaftsbereich „Georessourcen und Verfahrenstechnik“ bei
Prof. Ludger.Rattmann@thga.de
Wissenschaftsbereich „Maschinenbau und Materialwissenschaften“ bei Prof. Michael.Prange@thga.de
Wissenschaftsbereich „Elektro-/Informationstechnik und Wirtschaftsingenieurwesen“ bei Prof. Michael.Bendrat@thga.de
Aufgabe
Wie der Name schon verrät, geht es in dieser Kommission um Qualitätsverbessrungen an der THGA. Entschieden wird unter anderem über Investitionen in bessere Lernbedingungen und digitale Tools.
Mitglieder
In der Qualitätsverbesserungskommission vertreten sind insgesamt vier Studierende.
Du hast Interesse Dich einzubringen?
Ansprechpartner ist Prof. Dr. Michael Bendrat (Michael.Bendrat@thga.de).
Aufgabe
Der Prüfungsausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen an der THGA verantwortlich. Er achtet darauf, dass die Prüfungsordnung korrekt angewendet wird, und entscheidet über Anträge von Studierenden – zum Beispiel auf Fristverlängerung, Nachteilsausgleich oder die Anerkennung von Leistungen. Außerdem ist der Ausschuss zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen, etwa bei nicht bestandenen Prüfungen. Darüber hinaus behandelt er Härtefälle und gibt dem Senat Anregungen zur Weiterentwicklung der Prüfungsregelungen. Die Mitglieder -darunter auch Studierende –leisten einen wichtigen Beitrag zu Fairness, Transparenz und Qualität im Prüfungswesen.
Mitglieder
Drei Studierende arbeiten mit bei Prüfungsfragen und individuellen Anträgen. Der Prüfungsausschuss setzt sich einmal im Monat zusammen. Der Senat nominiert.
Zeiteinsatz
Der Prüfungsausschuss tagt maximal 10 mal im Jahr und auch nur in der Vorlesungszeit. Die Sitzungen dauern in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten, je nach Umfang der Tagesordnung.
Vorbereitung
Vor jeder Sitzung wird die Tagesordnung und relevante Unterlagen vorab per E-Mail versandt. Es reicht, sich diese vor der Sitzung durchzulesen. Bei Fragen hilft das Sekretariat des PA gerne weiter. Eine Einarbeitung ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen
Spezialwissen ist nicht erforderlich – wichtig ist vor allem ein grundlegendes Verständnis für das Studium und Interesse an fairen Prüfungsbedingungen.
Aufgaben und Erwartungen
Es wird erwartet, dass die Studierenden regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen und die Sichtweise der Studierenden einbringen. Sie haben die Möglichkeit bei erörterten Themen ihre Meinung zu sagen. Müssen es aber nicht. Studierende müssen sich zu Beginn ihrer Amtszeit zur Verschwiegenheit verpflichten. Nichts von dem, was sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Prüfungsausschuss erfahren, dürfen sie weitergeben.
Unterstützung und Betreuung
Studierende können sich jederzeit mit Fragen an jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses oder an Frau Middelmann (Sekretariat des PA) wenden.
Feedback und Einflussnahme
In jeder Sitzung haben Studierende Rederecht und werden auch aktiv nach ihrer Meinung gefragt. Sie können Ideen, Kritik oder Rückmeldungen aktiv einbringen. So können die Studierenden dazu beitragen, Prüfungsbedingungen und Studienorganisation fair zu gestalten.
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Arbeit des Prüfungsausschusses können sich Interessierte an Jennifer Middelmann (jennifer.middelmann@thga.de) oder an Christiane Duin (christiane.duin@thga.de) wenden. Bei ihnen, oder bei jedem anderen Senatsmitglied kannst Du auch deine Bereitschaft zur Kandidatur erklären. Die Wahl soll in der Senatssitzung im September erfolgen. Die Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2025 und beträgt ein Jahr.