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Erklärung zur Barrierfreiheit

Die Technische Hochschule Bochum (THGA) hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.thga.de (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

  • Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
  • Erstellt am: 26.07.2021
  • Zuletzt geprüft am: 26.07.2021

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos, Bilder und Grafiken

 

Gründe:

  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Fotos und Grafiken, die wir notwendigerweise in unsere Texte einbetten, werden nach und nach mit einem Alternativtext versehen.

 

Barrierefreie Alternativen

  • Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice. Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Prüfungsamt. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die allgemeinen Kontaktinformationen.
  • Bei den eingebundenen Videos handelt es sich größtenteils um Youtube-Dateien. Untertitel lassen sich einblenden, sofern für das jeweilige Video dort die Untertitelfunktion verfügbar gemacht wurde.


Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Hochschulkommunikation
presse(at)thga.de, Telefon: +49 234 968-3334

 

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zur THGA aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unsere allgemeinen Kontaktinformationen auf der Webseite.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort "Barrierefreiheit" an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (§10d, Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BBG) einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des BBG zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf