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Raum für GestaltungGremien und Organe der Hochschulpolitik

Die Technische Hochschule Georg Agricola ist eine private, staatlich anerkannte Hochschule in der Trägerschaft der DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH (DMT-LB). Als solche vereint die THGA die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Lehre und Forschung und den staatlichen Aufsichtsanspruch mit privatwirtschaftlicher Gestaltungsfreiheit. Obwohl der allgemeinen Kontrolle der Trägerin unterstehend, sind die Organe und Gremien und ihre jeweilige Zusammenarbeit in unterschiedlicher Intensität Ausdruck der Selbstverwaltung der Hochschule.

Geleitet und nach außen vertreten wird die Hochschule von einem Präsidium, dem ein Präsident oder eine Präsidentin vorsitzt. Dem Präsidenten bzw. der Präsidentin obliegen die wirtschaftliche Verwaltung der THGA und die Personalverantwortung, die teilweise – wie auch die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten und das Hausrecht – auf die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Haushalt und Verwaltung übertragen werden kann. Der Präsident oder die Präsidentin verfügt über das Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber allen Organen der THGA sowie unter gewissen Umständen über Einzelentscheidungsbefugnis. Innerhalb des Präsidiums hat er oder sie die Richtlinienkompetenz inne.

Die akademischen Vizepräsidentinnen und -präsidenten sind für die ihnen zugeordneten Sachgebiete und Wissenschaftsbereiche beziehungsweise das Forschungszentrum Nachbergbau zuständig

Gemeinsam entwickelt das Präsidium unter anderem die Hochschulstrategie und legt Maßnahmen zur Stärkung der THGA im Wettbewerb fest. Dabei entscheidet das Präsidium mehrheitlich; bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Präsidenten/der Präsidentin den Ausschlag. Dienstvorgesetzte des gesamten Präsidiums ist die Trägerin der TH.

Derzeitiges Präsidium:

Frau Professor Susanne Lengyel, Präsidentin

Frau Beatrix Proyer-Popella, Vizepräsidentin für Haushalt und Verwaltung

Herr Professor Dr. Ludger Rattmann, Vizepräsident für Hochschulentwicklung sowie den Wissenschaftsbereich 1

Herr Professor Dr. Michael Prange, Vizepräsident für Forschung, Entwicklung und Transfer sowie den Wissenschaftsbereich 2

Herr Professor Dr. Michael Bendrat, Vizepräsident für Studium und Lehre sowie den Wissenschaftsbereich 3

Herr Professor Dr. Christian Melchers, Vizepräsident für das Forschungszentrum Nachbergbau

Der ehrenamtlich tätige Hochschulrat berät das Präsidium hinsichtlich der Aufstellung der Wirtschaftsplanung der TH, kann Stellungnahmen zum Wirtschaftsplan sowie zur Finanzierung der Entwicklung der Hochschule abgeben und fördert die regionale Einbindung der Hochschule. Neben den Geschäftsführenden der Trägerin (sofern diese nicht Organe der Hochschule sind) gehören dem Hochschulrat Vertreterinnen und Vertreter der IG BCE, der RAG-Stiftung bzw. der RAG Aktiengesellschaft, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sowie Personen der öffentlichen Verwaltung an.

Derzeitige Angehörige des Hochschulrats:

Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Vorsitzende, Vorstandsmitglied der RAG-Stiftung

Birgit Biermann, Mitglied im geschäftsführenden Hauptvorstand der IG BCE

Heinrich Böckelühr, Regierungspräsident des Bezirks Arnsberg

Sabine Diehr, Bundesministerium für Bildung und Forschung

Carina Gödecke, Präsidentin des Landtags NRW a.D.

Prof. Dr. Sunhild Kleingärtner, Direktorin des Deutschen Bergbau-Museums Bochum und Mitglied der Geschäftsführung der DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbh

Prof. Dr. Oliver Langefeld, Institut für Bergbau, Technische Universität Clausthal

Peter Schrimpf, Vorstandsvorsitzender RAG Aktiengesellschaft

Ulrich Wessel, Mitglied der Geschäftsführung der DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH

Der Senat der THGA setzt sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Professorenschaft, der wissenschaftlich Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung sowie der Studierenden zusammen – und zwar gruppenparitätisch. Von den Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden abgesehen, die auf ein Jahr gewählt werden, beträgt die Amtszeit der übrigen Senatsmitglieder vier Jahre. Den Vorsitz führt der Präsident oder die Präsidentin der THGA; darüber hinaus gehören als beratende  Mitglieder die Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie die Vorsitzenden des Gleichstellungsbüros, des Betriebsrats sowie des AStA an.

Zu den Aufgaben des Senats gehören unter anderem die Beschlussfassung über Satzungen und Ordnungen der THGA. Er nimmt Stellung  zur Aufgabenverteilung der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, zur Ernennung der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten für Haushalt und Verwaltung, zu den Entwicklungsplänen der Hochschule, zu Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium und unterbreitet der Trägerin Vorschläge zur Berufung von Professorinnen und Professoren.


Stimmberechtigte Angehörige des Senats:


Professorinnen und Professoren:

    Prof. Dr. Dirk Brakensiek (Elektro-/Informationstechnik und Wirtschaftsingenieurwesen)

    Prof. Dr. Stephan Pilz (Georessourcen und Verfahrenstechnik)

    Prof. Dr. Robin Wegge (Maschinenbau und Materialwissenschaften)

Wissenschaftliche Mitarbeitende:

    Robin Budde, M.Eng. (Maschinenbau und Materialwissenschaften)

    Roland Joosten, M.Eng. (Georessourcen und Verfahrenstechnik)

    Bastian von Gruchalla, M.Eng. (Elektro- und Informationstechnik)

Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung:

    Silvia Deubner (Studierendenservice)

    Dr. Benedikt Gräfingholt (Third Mission)

    Lucine Harutyunyan (Zentrale Studienberatung)

Studierende:

    Kamal Alhomsi

    Princilia Mekemgou Bediang

    David Giskes


Teilnahme an Sitzungen


Die Sitzungen des Senats sind in der Regel öffentlich. Die Termine der nächsten Sitzungen, die Tagesordnungen sowie die Protokolle vergangener Sitzungen können Sie im Moodle-Kurs des Senats einsehen. Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich vorab telefonisch (0234 968 3401) oder per Mail im Sekretariat der Präsidentin bei Frau Hölscher anmelden.

Ansprechpartnerin für Senatsangelegenheiten ist Christiane Duin (0234 968 3700 oder christiane.duin[at]thga.de). Die Geschäftsordnung des Senats finden Sie in der Amtlichen Mitteilung 02/24, die Wahlordnung hier.

Die über 2.400 Studierenden bilden die größte Gruppe innerhalb der THGA, weshalb ihre Interessen noch einmal durch eigene Organen definiert und vertreten werden. Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfähige Organ der Studierenden und wird einmal jährlich von allen Studierenden der Hochschule gewählt. Die 25 Mitglieder des Parlaments sind gleichberechtigt, die Sitzungen finden öffentlich statt. Während der Sitzungen haben alle Studierenden der THGA ein Anhörungsrecht. Das Studierendenparlament wirkt auf die Hochschulpolitik ein, gestaltet sie aktiv mit und soll Problemen und Missständen entgegenwirken. Darüber hinaus wählt das Studierendenparlament den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), den es auch kontrolliert.

Der AStA führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus, erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft und vertritt – wie auch die Mitglieder des Parlaments – die Studierenden gegenüber dem Präsidium sowie den Professorinnen und Professoren.

Die Studierendenvertretung entsendet jährlich drei Vertreterinnen und Vertreter in den Senat.

Die Hochschulwahlversammlung setzt sich aus allen stimmberechtigten Mitgliedern des Hochschulrats sowie aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats zusammen. Ihre einzige Aufgabe ist die Wahl – beziehungsweise die Abwahl – des Präsidiums.

Die Hochschulwahlversammlung wird durch eine Findungskommission vorbereitet. Ihr gehören drei Mitglieder des Hochschulrats sowie insgesamt drei Senatsmitglieder an, wobei die Professorenschaft und die Studierenden jeweils ein Mitglied entsenden. Das sechste Mitglied entsendet entweder die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden oder die der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung.

Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er setzt sich aus sechs Mitgliedern aus der Gruppe der Professorenschaft, je drei Mitgliedern aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden sowie aus einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin aus Technik und Verwaltung zusammen. Die studentischen Mitglieder werden für ein Jahr gewählt, alle übrigen für vier Jahre. Ansprechpartnerinnen sind Jennifer Middelmann und Anke Kornmann (0234 968 3433 oder jennifer.middelmann[at]thga.de bzw. anke.kornmann[at]thga.de). 


Mitglieder des Prüfungsausschusses:


     Prof. Dr. Dirk Sohn, Vorsitzender

     Prof. Dr. Guido Schneider, stellvertretender Vorsitzender

     Christiane Duin, Ass. lur., stellvertretende Vorsitzende

Vertreter der Professorinnen und Professoren:

     Prof. Dr. Uwe Dettmer

     Prof. Dr. Andreas Kreipl

     Prof. Dr. James Perlt

     Prof. Dr. Hubert Welp

Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden:

     Robin Budde, M.Eng.

     Peter Groppe, Dipl.-Ing.(FH)

     Roland Joosten, M.Eng.

Vertreter der Studierenden:

     Alexandra Mafodjo Kamga

     Ndamzo Tchounga Audrelle Miranda

     Noumi Tankeng Dumax Mael