Flexibel studierenTeilzeitstudium an der THGA

Viele Studiengänge können an der THGA auch in Teilzeit studiert werden – ohne extra Studiengebühren. Die Kurse und Vorlesungen finden dann abends statt, sodass sich Familie, Beruf und Studium gut miteinander vereinbaren lassen. Berufstätige oder Auszubildende können sich etwa neben ihrem Job weiterbilden und sich neue Karriereperspektiven in den Ingenieurwissenschaften erarbeiten. Auch für Studierende, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation nicht in Vollzeit studieren können – weil sie beispielsweise Zeit für die eigene Familie brauchen – ist ein Teilzeitstudium an der THGA die richtige Wahl. Das Präsenzstudium auf dem Campus wird durch moderne Formen des E-Learnings unterstützt. Die Studierenden lernen in kleinen Gruppen und werden intensiv durch Dozierende aus Wissenschaft und Praxis betreut. Praktische Anwendungen sind neben den theoretischen Grundlagen ein wesentliches Element der Lehre.
Aktuell ist ein Teilzeitstudium in den folgenden Bachelorstudiengängen möglich:
Angewandte Materialwissenschaften
Elektrotechnik, Schwerpunkt Allgemeine Elektrotechnik
Maschinenbau, Schwerpunkt Produktions- und Qualitätsmanagement
Verfahrenstechnik
Vermessungswesen
Außerdem können alle Masterstudiengänge an der THGA in Teilzeit studiert werden.
Weiterführender Hinweis: Mit ihrem Projekt "Hidden Champions" möchte die THGA künftige Fach- und Führungskräfte explizit zu einem berufsbegleitenden Studium ermutigen. Dazu berät sie auch in den Betrieben.
FAQ zum Teilzeitstudium
Üblich sind drei bis vier Abende pro Woche im Sommer Semster und vier bis fünf Tage im Winter Semster. Die Abendveranstaltungen sind in der Zeit zwischen 17.15 Uhr und 22.00 Uhr angesetzt. Im Durchschnitt sollten Sie also mit 16-18 Semesterwochenstunden Präsenzzeit rechnen. Es gibt unterstützende E-Learning-Angebote, die in den meisten Fällen jedoch als vorlesungsergänzend zu betrachten sind.
Die meisten Laborpraktika und eine Reihe von Seminaren sind Prüfungsvorleistungen: Sie müssen besucht werden, wenn Sie die entsprechende Prüfung ablegen möchten. Welche Veranstaltungen dazu zählen, können Sie in den Hochschulprüfungsordnungen nachlesen, die Sie auf den Studiengangsseiten finden.
Ansonsten gilt: Wenn Sie eine Lehrveranstaltung versäumen, ist es in der Regel kein Problem, sich in der Folgewoche Aufzeichnungen von Mitstudierenden zu besorgen und die Inhalte selbstständig nachzuarbeiten.
Wer sich für einen Bachelorstudiengang in Teilzeit entscheidet, studiert in der Regel neun Semester, für ein Teilzeit-Masterstudium müssen drei bis sechs Semester Regelstudienzeit eingeplant werden.
Es gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie beim Vollzeitstudium, spezielle darüber hinaus gehende Voraussetzungen oder gar Zulassungsbeschränkungen gibt es für das Teilzeitstudium nicht.
Für das Teilzeitstudium erhebt die THGA, genau wie für das Vollzeitstudium, keine Studiengebühren. Es fällt lediglich der Semester- und Sozialbeitrag an, zuzüglich laufender Kosten für Kopien, Scripte etc. Einzige Ausnahme ist der Masterstudiengang Betriebssicherheitsmanagement, der kostenpflichtig ist.
Teilzeitstudierende können natürlich auch Veranstaltungen am Vor- oder Nachmittag besuchen, sofern diese parallel angeboten werden. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen sind in der Regel identisch, ebenso die Prüfungen. Wenn Sie innerhalb eines Semesters die Veranstaltungsform wechseln möchten, sollten Sie jedoch im Vorfeld klären, ob der Stoff in den Veranstaltungen in der gleichen Form und/oder im gleichen Tempo behandelt wird und ob die Veranstaltungen von unterschiedlichen Lehrenden angeboten werden. Ist letzteres der Fall, ist ein wöchentlicher Wechsel zwischen Tages- und Abendform weniger sinnvoll. Falls die Abend- und Tagesveranstaltungen jedoch einheitlich strukturiert sind, kann hier durchaus von Woche zu Woche gewechselt werden.
Das Teilzeitstudium setzt keine Berufstätigkeit voraus. Es handelt sich lediglich um eine Studienform, die sich mit einer Berufstätigkeit gut vereinbaren lässt, da die Lehrveranstaltungen abends und an Wochenenden stattfinden. Das Teilzeitstudium ist darum auch nicht auf Beschäftigte einzelner Betriebe beschränkt. Einige Unternehmen fördern ihren Mitarbeitenden jedoch ein solches Studium. In der Regel klären die Studieninteressierten mit ihren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern ab, ob und in welcher Form eine Förderung möglich ist. Die THGA vermittelt keine Kontakte zu Unternehmen. Unternehmensvertreterinnen und -vertreter, die sich für diese Studienform interessieren, beraten wir gerne. Weiterführende Informationen für Unternehmen finden Sie hier.
Ein dauerhafter Wechsel vom berufsbegleitenden Studium ins Vollzeitstudium oder umgekehrt ist bei der Rückmeldung möglich. Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag bei der Rückmeldung zum jeweils nächsten Semester ein.
Bei weiteren Fragen zum Teilzeitstudium steht Ihnen unsere Zentrale Studienberatung gerne zur Verfügung.