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Hinweise und TippsPrüfungen an der THGA

Hier bekommen Studierende Antworten zu allen wichtigen Fragen der Prüfungsorganisation.
Die im Text erwähnten Anträge und Formulare sind im Downloadbereich unten auf der Seite zu finden.
Wenn Ihre Fragen an dieser Stelle nicht beantwortet werden, können Sie sich gerne an das Prüfungsamt wenden.
Bei Rückfragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte direkt an den Prüfungsausschuss.
Hinweise zur Durchführung von Prüfungen in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie hier.
Die Prüfungstermine und den Prüfungsplan können Sie hier einsehen.

Prüfungen von A bis Z

Vor Beginn der Prüfung

  • Seien Sie 15 Minuten vor Prüfungsbeginn vor dem richtigen Raum. Planen Sie die Parkplatzsuche, Bahnverspätungen und Raumsuche mit ein. Den Prüfungsraum finden Sie unter meine.thga.de. Die Kolleginnen und Kollegen am Empfang können bei Bedarf behilflich sein.
  • Bereiten Sie sich darauf vor, welche Hilfsmittel erlaubt sind. Angaben dazu erhalten Sie vorher von Ihren Dozentinnen und Dozenten. Nur diese Hilfsmittel dürfen bei der Prüfung auf dem Tisch liegen.
  • Im Gebäude und in den Prüfungsräumen ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen
  • Bitte halten Sie Ihren Studierendenausweis und ihren Personalausweis bereit, der ggf. von der Prüfungsaufsicht kontrolliert wird.
  • Schalten Sie Ihre Handys und Smart Watches aus bzw. platzieren Sie diese außerhalb Ihrer Reichweite.
  • Teilen Sie der Prüfungsaufsicht mit, wenn Kommilitonen nicht zur Prüfung erscheinen werden, damit nicht unnötige Wartezeit verschwendet wird.

Während der Prüfung

  • Die erste Seite der Prüfung sollte zu Beginn unterschrieben werden.
  • Die Prüfungsbögen sind getackert und dürfen nicht getrennt werden.
  • Bei Krankheit ist die unverzügliche Vorlage eines ärztlichen Attestes, in dem die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird notwendig, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden. Weitere Informationen finden Sie unter Prüfungsrücktritt aufgrund von Erkrankung oder sonstigen Gründen.
  • Plötzliches Unwohlsein vor Austeilen der Prüfungsaufgaben ist der Aufsicht mitzuteilen und wird wie ein Krankheitsfall behandelt. Ein Attest muss unverzüglich nachgereicht werden.
  • Trinken während einer Prüfung ist erlaubt.
  • Bei Toilettengängen muss der Studierendenausweis vorne bei der Prüfungsaufsicht abgegeben werden. Es darf immer nur eine Person den Raum verlassen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Prüfenden bzw.  Raumaufsichten.
  • Die Sitzordnung legen die Prüfenden bzw. die Raumaufsichten fest.
  • Wenn für die Prüfung eine Prüfungsvorleistung (PVL) benötigt wird, vergewissern Sie sich, dass Sie diese bestanden haben; entweder ist die bestandene PVL unter meine.thga.de hinterlegt oder Sie haben die Bescheinigung in Papierform (bitte die Bescheinigung mitbringen).

Abschluss der Prüfung

  • Sobald die Prüfung als beendet gilt, legen Sie umgehend den Stift zur Seite.
  • Sollten Sie früher fertig sein, können Sie Ihre Prüfung abgeben und den Raum verlassen.

Die Abmeldung von einer Prüfung mit der Form Klausurarbeit oder mündliche Prüfung ist bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich. Die Abmeldefrist endet damit jeweils an dem Wochentag der letzten Woche vor dem Prüfungstermin, der dem Wochentag des in meine.thga.de hinterlegten Prüfungstermins entspricht, zur jeweils identischen Uhrzeit.

Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung der Abmeldefrist die in HIS hinterlegten Termine verbindlich sind. Dies gilt auch für mündliche Prüfungen.

Beispiel:

Ist in Ihren Prüfungsdaten in meine.thga.de Montag, der 26.09., 10.00 Uhr, als Prüfungstermin hinterlegt, können Sie sich bis Montag, 19.09., 10.00 Uhr abmelden. Ab 19.09., 10.01 Uhr wäre hier keine Abmeldung mehr möglich.

Die Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine (praxisorientierte) Aufgabe aus dem entsprechenden Fachgebiet selbständig mit den in der Anwendung erprobten wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden zu bearbeiten, in einen fachübergreifenden Zusammenhang zu stellen und die Ergebnisse klar und verständlich darzustellen.

Anmeldung

Die Zulassung zur Abschlussarbeit müssen Sie beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragen. Den Antrag dazu erhalten Sie im Prüfungsamt.

Zulassung und Bearbeitungszeit

Die Zulassungsbedingungen sowie die Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Hochschulprüfungsordnung. Im Ausnahmefall kann die Bearbeitungszeit in Absprache mit dem Betreuer/der Betreuerin der Arbeit verlängert werden. Dazu müssen Sie vor Ablauf der Abgabefrist beim Prüfungsausschuss einen begründeten Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist einreichen. Der Antrag erfolgt formlos per Mail oder Brief.

Abgabe der Arbeit

Nach Fertigstellung geben Sie die Abschlussarbeit in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt ab. Eines der drei Exemplare müssen Sie in gebundener Form einreichen. Es verbleibt in der Hochschule und wird in der Hochschulbibliothek archiviert. Zwei weitere Exemplare sind für die Prüfenden bestimmt. Soll die Arbeit später nicht öffentlich zugänglich sein, müssen Sie diesem Exemplar einen deutlich sichtbaren Sperrvermerk beifügen.

Nichtbestehen/Wiederholung

Eine nicht bestandene Abschlussarbeit darf einmal wiederholt werden.

Kolloquium

Das Kolloquium ergänzt die Abschlussarbeit, es ist selbständig zu bewerten und soll innerhalb von zwei Monaten nach der Abgabe der Abschlussarbeit stattfinden. Es dient der Feststellung, ob der Kandidat/die Kandidatin befähigt ist, die Ergebnisse der Abschlussarbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fachgebietsübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen, selbständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen.

Zum Kolloquium kann nur zugelassen werden, wenn die Abschlussarbeit mindestens als "ausreichend" benotet worden ist. Weitere Voraussetzungen für die Zulassung sind in der jeweiligen HPO geregelt.

Das Kolloquium wird als mündliche Prüfung mit einer Dauer von 30 Minuten durchgeführt und von den Prüfenden der Abschlussarbeit gemeinsam abgenommen und bewertet.

Hochschulwechsel

Nachdem Sie sich an der THGA eingeschrieben haben, können Sie bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Anerkennungsanträge sollten möglichst jeweils zwischen März und Mai des laufenden Sommersemesters oder zwischen September und November des laufenden Wintersemesters eingereicht werden. Andernfalls kann wegen der semesterferienbedingten Abwesenheiten eine zügige Bearbeitung innerhalb von drei Monaten nicht gewährleistet werden.

Nach erfolgter Bearbeitung können Sie die Leistungen im Notenspiegel über das Hochschulportal meine.thga.de einsehen. Im Falle der Nichtanerkennung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Wechsel der Studienordnung oder des Studiengangs innerhalb der THGA

Bei einem Wechsel des Studiengangs innerhalb der THGA oder der Studienordnung erfolgt die Anerkennung von Leistungen auf Antrag. Wenn Sie einen Antrag auf Wechsel der Studienordnung stellen, werden die bisherigen Leistungen automatisch von Amts wegen anerkannt. Zusatzmodule können grundsätzlich nur auf Antrag anerkannt werden. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Nach der Bearbeitung wird Ihr Notenspiegel im Hochschulportal aktualisiert.

Bei Rückfragen zur Anerkennung wenden Sie sich gerne direkt an den Prüfungsausschuss.

Zu den Prüfungen müssen sich die Studierenden online auf dem Hochschulportal meine.thga.de anmelden - die Anleitung dazu finden Sie hier und die zur Wahl der Schwerpunkte hier. In jedem Semester gelten festgelegte Anmeldefristen.

Verbesserungsversuche (sofern Ihre HPO diese zulässt) müssen Sie im Prüfungsamt beantragen. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen.

Hinweise zur Prüfungsanmeldung und Teilnahme an Klausuren ohne Anmeldung/Prüfungsvorleistung finden Sie in unserer Amtlichen Mitteilung.

Die Aufbewahrungsfristen beginnen, soweit nichts Anderes ausdrücklich bestimmt ist, mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen geschlossen worden sind.

Beispiel:

Prüfung wurde im Juli 2023 geschrieben. Aufbewahrungsfrist beginnt Ende 2023 (31.12.2023 24:00 Uhr). Die Frist endet somit am 31.12.2024 um 0:00 Uhr und die Prüfungen können vernichtet werden. Die Prüfungen müssen so aufbewahrt werden, dass unbefugte Personen keinen Zugriff zu den Prüfungen erhalten.

Einige Prüfungen sind in den Studienverlaufs- und Prüfungsplänen als Prüfungen mit der Prüfungsform Ausarbeitung oder studienbegleitende Klausuren ausgewiesen und sind vom Prüfungsausschuss mit dieser Prüfungsform festgelegt worden.

Für die Ausarbeitungen und studienbegleitenden Klausuren gibt es einen gesonderten dreiwöchigen Anmeldezeitraum zu Beginn des Semesters, die genauen Anmeldetermine finden Sie hier.

In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, sich zu Ausarbeitungen und studienbegleitenden Klausuren an- und abzumelden. Sie können Ihren Status jederzeit auf meine.thga.de einsehen. Nachträgliche An- und Abmeldungen nach dem Ende des Zeitraum für die Prüfungsanmeldung sind nicht möglich.

Hier finden Sie eine Liste der Lehrveranstaltungen mit Ausarbeitungen im Sommersemester 2024.

Ausnahmen

Von diesem Anmeldeverfahren ausgenommen sind bestimmte Hausarbeiten wie Studienarbeiten und Fachwissenschaftliche Arbeiten. Diese werden auf dem Formular zur Anmeldung von Ausarbeitungen über das Prüfungsamt angemeldet und haben in der Gesamtliste einen entsprechenden Vermerk dazu.

Studierende, die nach einer auslaufenden Hochschulprüfungsordnung studieren, können Prüfungen ablegen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden Prüfungen in den auslaufenden Studiengängen nicht mehr abgenommen. Bei Planung der Bachelorarbeit und des Kolloquiums ist die entsprechende Bearbeitungszeit vor Fristablauf zu berücksichtigen. Falls Sie sich in die neuen Hochschulprüfungsordnungen umschreiben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Fachstudienberater/Ihrer Fachstudienberaterin.

Die zugelassenen Hilfsmittel sind in der jeweiligen Prüfung in HISinOne hinterlegt.

Nach Abschluss eines Prüfungsverfahrens können Sie beantragen, dass Sie Einsicht in Ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten, in die darauf bezogenen Gutachten der Prüfenden und in die Prüfungsprotokolle erhalten. Hierzu müssen Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einen formlosen Antrag an Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer stellen. Die Prüfenden bestimmen Ort und Zeit der Einsichtnahme. Sollten Sie einen externen Lehrbeauftragten oder eine externe Lehrbeauftragte nicht erreichen, gelten der Erstprüfer/die Erstprüferin oder die Sekretariate der Wissenschaftsbereiche als Ansprechpartner.

Modulprüfungen

Die während des Studiums abzulegenden Modulprüfungen ergeben sich aus der für Sie geltenden Hochschulprüfungsordnung. In den Modulprüfungen soll festgestellt werden, ob der Prüfling Inhalt und Methoden der Prüfungsfächer in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten selbständig anwenden kann.
Eine Modulprüfung besteht in der Regel aus einer schriftlichen Klausurarbeit, einer mündlichen Prüfung (dem sog. Fachgespräch) oder einer Ausarbeitung. Eine Modulprüfung kann in Teilmodulprüfungen unterteilt sein. Der Prüfungsausschuss legt normalerweise mindestens zwei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin die Prüfungsform und die die Prüfungsdauer fest.

Modulprüfungen können nur nach vorheriger Anmeldung und nur bei Vorliegen der in der jeweiligen Prüfungsordnung aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Praktika) abgelegt werden. Die Ergebnisse der bestandenen Modulprüfungen fließen in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden (ggf. Ausnahmen). Eine endgültig, also im dritten Versuch, nicht bestandene Modulprüfung führt zur Exmatrikulation und das Hochschulstudium darf in diesem und teilweise sogar in verwandten Studiengängen nicht mehr fortgesetzt werden.

Teilmodulprüfungen

Modulprüfungen können gem. Hochschulprüfungsordnung in Teilmodulprüfungen unterteilt sein.

Der Prüfungsausschuss legt die Bearbeitungs- und Prüfungszeiten fest. Dabei dürfen die für die Modulprüfung insgesamt geltenden Obergrenzen nicht überschritten werden. Die Gewichtung der Teilprüfungen entspricht den zugeordneten ECTS-Punkten. Eine aus Teilmodulprüfungen bestehende Modulprüfung ist bestanden, wenn jede Teilmodulprüfung mindestens bestanden bewertet worden ist. Im Übrigen gelten für die Teilmodulprüfungen die Regelungen, die auch für die Modulprüfungen gelten. D. h., auch eine Teilmodulprüfung kann nur zweimal wiederholt werden und führt bei endgültigem Nichtbestehen zur Exmatrikulation.

In den meisten HPOs ist es vorgesehen, dass Sie vor der endgültigen Festsetzung der Note „nicht bestanden“ und damit dem endgültigen Nichtbestehen einer Klausurprüfung oder einer schriftlichen Ausarbeitung eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen können. Hierfür müssen Sie unverzüglich nach Bekanntgabe des Ergebnisses einen entsprechenden formlosen Antrag beim Prüfungsamt stellen.

Die mündliche Ergänzungsprüfung wird dann von den Prüfenden der Klausur gemeinsam abgenommen, es können nur die Noten „ausreichend (4,0)“ oder „nicht bestanden (5,0)“ vergeben werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung kann gem. HPO nur für eine begrenzte Anzahl an Prüfungen in Anspruch genommen werden und ist bei Versäumnis und Täuschung in der Klausur oder Ausarbeitung nicht möglich.

Praktika

Ab der HPO 2020 finden alle Anmeldungen zu Prüfungsvorleistungen (PVL) über „meine THGA“ statt. Die Anmeldezeiträume für diese Prüfungsvorleistungen sehen wie folgt aus:

Für Prüfungsvorleistungen des Sommersemesters: 01.11.-30.11. des Vorjahres.
Für Prüfungsvorleistungen des Wintersemesters: 01.05.-31.05. desselben Jahres.

Abmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist sind bis Vorlesungsbeginn per E-Mail an pvl[at]thga.de möglich.

Studierende in der HPO 2013 melden sich wie gewohnt über die Moodle-Plattform an. Das Verfahren finden Sie als Anleitung hier.

Wahlpflichtmodule

Während des Studium müssen Sie ein bzw. mehrere Wahlpflichtmodule mit abschließender Modulprüfung absolvieren. Die für Sie möglichen Wahlpflichtmodule entnehmen Sie bitte Ihrer Hochschulprüfungsordnung. Unter Umständen ist eine vorherige Studienberatung obligatorisch. Zu den Wahlpflichtmodulen müssen Sie sich innerhalb bestimmter Fristen anmelden: Die Abfrage für Wahlpflichtmodule und Wahlmodule findet für das Wintersemester im Mai und für das Sommersemester im November statt. Sie läuft über die Lernplattform Moodle.

Die Prüfungsergebnisse werden unverzüglich nach Eingang im Prüfungsamt auf dem Hochschulportal meine.thga.de veröffentlicht. Wo Sie diese finden, können Sie hier nachlesen. Gemäß der Hochschulprüfungsordnungen müssen die Prüfungen nach spätestens sechs Wochen von den Prüferinnen und Prüfern bewertet werden. Telefonische Auskünfte werden aus Datenschutzgründen nicht erteilt. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse besteht die Möglichkeit der Klausureinsicht.

Bitte beachten Sie unsere Amtliche Mitteilung zum Rücktritt im Falle der Prüfungsunfähigkeit.

Wenn Sie krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten müssen, verwenden Sie bitte ausschließlich das von der THGA zur Verfügung gestellte Formular. Andere Atteste wie eine Schul- oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichen zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht aus. Die Unterlagen müssen – vollständig ausgefüllt und unterzeichnet – bis spätestens zum Ablauf des 3. Werktages nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag.
Sie müssen die Prüfungsunfähigkeit in enger zeitlicher Nähe zum Prüfungsereignis ärztlich attestieren lassen, also in der Regel am Prüfungstag selbst. Handelt es sich dabei um einen Samstag, reicht ein Attest vom darauffolgenden Montag.

Sollten Sie vom Prüfungsausschuss einen Vertrauensarzt/eine Vertrauensärztin zugewiesen bekommen haben, so ist zwingend dieser aufzusuchen.

In einigen Fächern sind gemäß der jeweils geltenden Hochschulprüfungsordnung Prüfungsvorleistungen (PVL) vorgesehen, die vor einer Modulprüfung erbracht werden müssen. Bei den Prüfungsvorleistungen handelt es sich um den Nachweis der Teilnahme an festgelegten Übungen, Praktika, Seminaren oder sonstigen Lehrveranstaltungen. Diese PVL sind Zulassungsvoraussetzung für die jeweilige Prüfung. Wurden sie nicht erbracht, wird die Zulassung zur Prüfung verweigert.

Hinweise zur Prüfungsanmeldung und Teilnahme an Klausuren ohne Anmeldung/Prüfungsvorleistung finden Sie in unserer Amtlichen Mitteilung. Eine Anleitung zur Anmeldung von Prüfungsvorleistungen (ab der Hochschulprüfungsordnung 2020 über HISinOne) können Sie hier herunterladen.

Prüfungsausschuss

Studierende, die Widerspruch gegen die Entscheidungen in ihren Prüfungsverfahren einlegen wollen, können sich an den Prüfungsausschuss wenden.

Jennifer Middelmann

E-Mail
Jennifer.Middelmann[at]thga.de
Telefon
+49 234 968-3433
Büro
G1 R214

Anke Kornmann

E-Mail
Anke.Kornmann[at]thga.de
Telefon
+49 234 968-3433
Büro
G1 R214