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Keine 5 Minuten zur THGACampusnah wohnen

Das Studierendenwohnheim befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Campus und bietet allen Komfort, den Studierende benötigen.

Folgende Wohneinheiten stehen zur Auswahl:

  • zwei Zimmer-Appartement mit Kochnische und Sanitärbereich
  • Einzelzimmer mit anteiliger Benutzung der Kochnische und des Sanitärbereichs

 Die Vermietung erfolgt unmöbliert.

Monatsmiete für Zimmer bzw. Appartements:
(Stand: 01.01.2023):

  • Einzelzimmer: 220,00 €
  • Appartement: 420,00 €

Eine Überlassung des zweiten Zimmers eines Appartements zur Nutzung durch eine Mitbewohnerin oder einen Mitbewohner ist grundsätzlich gestattet. Einzelheiten werden im Mietvertrag geregelt sein.

Diese Mietpreise sind auf der Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt worden und entsprechen im Hinblick auf den durch die Renovierungsmaßnahmen gebotenen höheren Wohnkomfort den ortsüblichen Mieten für vergleichbaren Wohnraum.

FAQ zum Wohnheim

Wohnberechtigt ist, wer an einer Hochschule immatrikuliert ist. Für die Bewerbung füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen vollständig, wahrheitsgemäß und gut leserlich aus. Ein unter falschen Voraussetzungen entstandener Mietvertrag kann fristlos gekündigt werden.

Der schnellste Weg ist die Bewerbung per E-Mail. Wir nehmen selbstverständlich auch weiterhin auf dem Postweg versandte „ Papierbewerbungen“ entgegen. Der Eingang Ihrer Bewerbung wird schriftlich bestätigt. Sie erhalten keine Zwischenbescheide über den Stand Ihrer Bewerbung.

Adressänderungen Ihrer Anschrift oder E-Mailadresse teilen Sie uns bitte umgehend mit. Denn nur so können wir sie benachrichtigen, wenn ein Appartment oder Zimmer frei wird.

Der Mietpreis für ein Appartement beträgt monatlich 420,00 € (einschl. Nebenkosten).

Der Mietpreis für ein einzelnes Zimmer beträgt monatlich 220,00 € (einschl. Nebenkosten).

Diese Mietpreise sind auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt worden und entsprechen im Hinblick auf den durch die Renovierungsmaßnahmen gebotenen höheren Wohnkomfort den ortsüblichen Mieten für vergleichbaren Wohnraum.

Sie können das Appartement/Zimmer bei Vorliegen der Voraussetzungen (Nachweis der ersten Mietzahlung nebst Kaution) beziehen. Bitte vereinbaren Sie hierfür unbedingt einen Termin zur Übergabe des Appartments/Zimmers mit der Immobilienverwaltung, Ansprechpartnerin ist Frau Lichtblau (Tel. 0234/968-8240, studiwohnen(at) dmt-lb.de).

Bei der Übergabe wird ein Protokoll gefertigt, um den Zustand des Appartments/Zimmers festzuhalten. Da wir von Ihrem Vormieter oder Ihrer Vormieterin das Appartment/Zimmer mängelfrei abgenommen haben, gehen wir automatisch davon aus, dass bei Auszug Ihrerseits dann vorliegende Mängel von Ihnen verursacht wurden und ggf. kostenpflichtig behoben werden müssen.

Der Mietvertrag in Deutschland ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter/die Vermieterin) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter/der Mieterin) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters oder der Mieterin in der Zahlung der vereinbarten Miete besteht.

Als Bestandteil des Mietvertrages hat der Mieter/die Mieterin bei Vertragsabschluss auch die Mietbedingungen und die Hausordnung durch seine/ihre Unterschrift zu akzeptieren. Diese enthalten detaillierte Regeln zur Nutzung der Mietsache und zum Zusammenleben im Wohnheim. Da der Aufenthalt für alle Mieterinnen und Mieter so reibungslos wie möglich verlaufen soll, ist es wichtig, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner im Hinblick auf das Studium besondere Rücksicht aufeinander nehmen.

In jedem Zimmer gibt es eine Telefonanschlussmöglichkeit – der Telefonanbieter ist vom Mieter/der Mieterinfrei wählbar. Wenn Sie bereits in Bochum einen Telefonanschluss hatten, erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter, ob Sie Ihre bisherige Nummer mitnehmen können!

Als Studierender der THGA können Sie das WLAN-Netz der TH benutzen. Die Zugangsdaten bekommen Sie bei Ihrer Immatrikulation. Darüber hinaus wird Ihnen kostenfrei ein kabelgebundener Highspeed-Internetanschluss zur Verfügung gestellt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen zusätzlichen WLAN-Anschluss über Ihre Telefonanschlussdose in Ihrem Zimmer und über einen Provider Ihrer Wahl zu beantragen. Der Fernsehempfang erfolgt über das Kabel-TV-Netz des Betreibers Unitymedia. Die Kosten hierfür sind bereits in der Miete enthalten.

Seit 2013 ist der Rundfunkbeitrag, der die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanziert, eine Haushaltsabgabe und somit geräteunabhängig geworden. Das ist vor allem für alle Studierende eine gute Nachricht, die in einer WG wohnen, denn: Wie viele Personen in einer Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr. Es gilt: eine Wohnung = ein Beitrag (17,98 EUR mtl.).

Wird BAföG in Anspruch genommen, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden. Die verschiedenen Anmeldeformulare und den Informationsflyer zum Rundfunkbeitrag mit allen relevanten Gesichtspunkten für Studierende gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de

Natürlich unterliegen Dinge des täglichen Gebrauchs einem Verschleiß, so auch Ihr Appartment/Zimmer. Es gibt einfache Defekte, die das Wohnen nicht direkt unmöglich machen, die aber bald instandgesetzt werden sollten – hierzu gehört u. a. eine defekte Beleuchtung, eine lose Türklinke etc.

Bitte teilen Sie uns solche Defekte baldmöglichst mit. Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular für Schadensmeldungen.

Im Kellergeschoss des Gebäudes Westhoffstr. 15, 44791 Bochum befinden sich jeweils zwei Waschmaschinen und Trockner zur gemeinschaftlichen Nutzung. Für die Benutzung sind Waschmarken erforderlich.

Ein Wasch- oder Trocknungsgang kostet 1,00 € = 1 Waschmarke.

Die Waschmarken erhalten Sie an einem Automaten (rechts neben dem Empfang) / Öffnungszeiten: Mo-Fr 7:00-21:30 Uhr, Sa 8:00 -15:00 Uhr.

Die Mietverträge werden jeweils mit der maximalen Wohndauer von 4,5 Jahren abgeschlossen, sofern sich der Mieter/die Mieterin vertragskonform verhält. Durch die Befristung auf 4,5 Jahre soll möglichst vielen Studierenden ein günstiger Wohnheimplatz ermöglicht werden (Rotationsprinzip).

Eine Verlängerung für maximal ein halbes Jahr ist nach Einzelfallprüfung möglich. Hierfür stellen Sie bitte einen formlosen Antrag mit Begründung und senden diesen an die Immobilienverwaltung der DMT-LB, Herner Str. 45, 44787 Bochum oder per E-Mail an: studiwohnen(at) dmt-lb.de.