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Förderung für begabte StudierendeDeutschlandstipendium an der THGA

Die THGA beteiligt sich am Nationalen Förderungsprogramm und vergibt jedes Jahr Deutschlandstipendien zur Förderung begabter Studierender, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Auch soziales Engagement und die persönlichen Umstände zählen. Für die Dauer von zwei Semestern werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten mit 300 Euro monatlich gefördert und so in ihrem Studienalltag unterstützt. Die Stipendien werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und aus Mitteln privater Förder:innen und Unternehmen finanziert.

FAQ zum Deutschlandstipendium für Studierende

Bewerben können sich alle Studierenden, die die Zulassungs- und Leistungsvoraussetzungen erfüllen.

Der Bewerbungszeitraum findet in der Regel vom 1. August bis zum 15. September digital statt. Den entsprechenden Link erhalten Sie rechtzeitig hier.

Neben den bisher erbrachten fachlichen Leistungen und dem persönlichen und ggf. beruflichen Werdegang werden bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Eine Bewerbung ist chancenreich, wenn die Bewerberin/der Bewerber entsprechende Studienleistungen erbringt.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die/der Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Forderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogrammes (StipG) vom 21. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung erhält; es sei denn, sie unterschreitet einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht. Im Stipendienprogramm-Gesetz können Sie sich im Detail über die Vergabe-Richtlinien von Deutschlandstipendien informieren. Bitte beachten Sie auch die Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der THGA.

Die Stipendien werden jeweils in Höhe von 300 Euro monatlich und zunächst für zwei Semester vergeben.

Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich an die Verantwortliche für das Deutschlandstipendium, Stephanie Leonhardt. Weitere Infos finden Sie auch auf der Webseite der Bundesregierung.

Unsere Förderer

„Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Förderinnen und Förderern der Förderperiode 2023/24 des Deutschlandstipendiums und freuen uns auf das kommende Stipendienjahr mit Ihnen!“

Die RAG-Stiftung übernimmt 15 Stipendien für Studierende aller Fachrichtungen, bevorzugt Bildungsaufsteiger, und ist langjährige Förderin des Deutschlandstipendiums.

Folgende Unternehmen übernehmen Stipendien für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge der THGA:

Private Stifterin Birgit Biermann

Private Stifterin Petra Reinbold-Knape

Ehrenbürger der THGA Peter Heintzmann

Privater Stifter anonym


Ihre Ansprechpartnerin

Stephanie LeonhardtKommiss. Leitung des Career Service

E-Mail
Stephanie.Leonhardt[at]thga.de
Telefon
+49 234 968-3416
Büro
G1 R023

Informationen für Förderer

Die THGA freut sich über Unternehmen und Privatpersonen, die sich an der Förderung der Deutschlandstipendien beteiligen. Das bietet Ihnen die Gelegenheit zur gezielten Nachwuchsförderung im Bereich Georessourcen und Verfahrenstechnik, Maschinenbau und Materialwissenschaften sowie Elektro-/Informationstechnik und Wirtschaftsingenieurwesen. Als Stipendiengeber erwähnen wir Sie bei entsprechenden Gelegenheiten namentlich, sofern Sie dies wünschen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bedanken uns für Ihr Engagement.

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