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Alles was du wissen musstDein Vorpraktikum für Maschinenbau oder Angewandte Materialwissenschaften

Drei gute Gründe, die für ein Vorpraktikum sprechen:

  • Du verstehst Technik wirklich. Maschinen, Werkstoffe und Fertigungsprozesse sind für dich keine Theorie mehr, sondern greifbare Praxis.
  • Du startest souverän ins Studium. Vorkenntnisse erleichtern dir den Einstieg in Vorlesungen, Labore und Projekte.
  • Du triffst eine sichere Entscheidung. Du lernst typische Aufgabenfelder kennen und weißt, ob Maschinenbau oder Angewandte Materialwissenschaften zu dir passt.

Wichtig: Wir erkennen auch berufliche Vorerfahrung an. 

Praxiswissen zählt und ist wichtig im Maschinenbaustudium. Labor für Antriebs- und Fördertechnik.

Wann, wo, wie? Das Wichtigste in Kürze

  • Dauer: Mindestens 6 Wochen.
  • Zeitpunkt: Idealerweise vor dem Studium. Der Nachweis muss jedoch spätestens bis zum Beginn des 4. Fachsemesters erbracht werden.
  • Inhalt: Einblick in mindestens zwei technische Kernbereiche (z. B. Metallbearbeitung, Verbindungstechnik oder Laborarbeit).
  • Gültigkeit: Gilt für alle Studienstarter:innen ab Wintersemester 2026/2027 (Semesterstart 1.9.2026)

Welche Tätigkeiten werden als Praktikum anerkannt?

Du musst mindestens zwei der folgenden Bereiche kennenlernen, um die Praxisrelevanz deines Studiums zu sichern:

  • Manuelle Arbeitstechniken (z. B. Feilen, Sägen an Metallen oder Kunststoffen).
  • Maschinelle Techniken (z. B. Drehen, Fräsen).
  • Spanlose Formgebung oder Wärmebehandlung.
  • Verbindungstechniken (z. B. Schweißen, Löten).
  • Laborarbeit (Chemie- oder Physiklabor).

Wird auch berufliche Vorerfahrung anerkannt?

Ja, das Praktikum gilt als bereits erbracht, wenn du:

- eine Fachhochschulreife in einer einschlägigen Fachrichtung (z. B. Metalltechnik, Elektrotechnik, Physik, Chemie oder Biologie), 

- oder ein entsprechend gelenktes Praktikum im Rahmen deiner Schulausbildung absolviert hast,

- oder eine einschlägige Berufsausbildung in folgenden Bereichen abgeschlossen hast:

  • Manuelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und/oder anderen Werkstoffen.
  • Maschinelle Arbeitstechniken (Zerspanung, spanlose Formgebung).
  • Verbindungs- und Fügetechniken.
  • Elektrische Installation, elektrische Maschinen, Schalt- und Messgeräte.
  • Service an Komponenten der Kommunikationstechnik.
  • Montage und Wartung von Maschinen, Geräten und Anlagen.
  • Messen und Prüfen sowie Fehleranalyse.
  • Steuer- und Regeltechnik, Elektronik.
  • Betriebliche Dienstleistungen im Hard- und Softwarebereich.
  • Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs.
  • Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau.
  • Oberflächenbehandlung.
  • Entwicklung, Konstruktion oder Versuch.
  • Qualitätswesen und Arbeitsvorbereitung

Wie und wann weise ich mein Vorpraktikum oder meine berufliche Vorerfahrung nach?

Dein Betrieb händigt dir eine unterschriebene Praktikumsbescheinigung aus, auf der Firmenname, Anschrift sowie Dauer und Tätigkeit vermerkt sind. Diese reichst du dann entweder direkt bei der Bewerbung für einen Studienplatz ein oder spätestens bis zum vierten Semester nach. Du kannst dafür auch unsere Musterbescheinigung nutzen. 

Berufliche Vorerfahrung weist du uns nach, indem du dein Berufsschulzeugnis oder schulischen Praktikabescheinigungen bei deiner Bewerbung für ein Studium hochlädst oder bis zum 4. Semester nachreichst.

Wenn du vorher schon Auskunft möchtest, ob das Praktikum anerkannt wird, melde dich einfach direkt bei unseren Fachberatungen

Wie gestalte ich mein Praktikum?

Wir möchten dir maximale Flexibilität bieten, damit das Praktikum in deine Lebensplanung passt:

  • Splittung möglich: Du kannst die 6 Wochen in mehrere Abschnitte aufteilen und bei verschiedenen Betrieben absolvieren.
  • Ortswahl: Du kannst dein Praktikum überall in Deutschland oder sogar im Ausland machen.
  • Fristverlängerung: In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist zum Nachweis auf Antrag bis zum Beginn des 5. Semesters verschoben werden.

Wo finde ich einen Praktikumsplatz?

Du musst nicht alleine suchen! Nutze unsere Tipps für deine Recherche:

Verdiene ich im Praktikum überhaupt Geld?

  • Bezahlung: Da es sich um ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Mindestlohn. Viele Unternehmen zahlen jedoch auf freiwilliger Basis eine Aufwandsentschädigung.
  • Urlaub: Dies hängt von deinem individuellen Vertrag mit dem Unternehmen ab.

Du hast noch Fragen?

Wir sind für dich da! Wende dich einfach an die Fachstudienberatung. Wir freuen uns darauf, dich bald auf unserem Campus in Bochum zu begrüßen!

Kontakt

Robin Budde - M.Eng. Fachstudienberater Maschinenbau

E-Mail
Robin.Budde@thga.de
Telefon
+49 234 968-3668
Büro
G3 R108
Zur Person

Larissa Schoppohl - M. Sc. Fachstudienberaterin im Bachelor Angewandte Materialwissenschaften

E-Mail
Larissa.Schoppohl@thga.de
Telefon
+49 234 968-3347
Büro
G3 R011
Zur Person