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Studium ohne Abitur Information für Studieninteressierte

Sie möchten studieren, verfügen aber nicht über das Abitur oder die Fachhochschulreife?

Auch ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung kann ein Studium möglich sein. Berufliche Qualifikationen, eine abgeschlossene Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung eröffnen unter bestimmten Voraussetzungen den Weg an die Hochschule.

Die Zentrale Studienberatung informiert Sie über Ihre Zugangsmöglichkeiten, den Bewerbungsprozess und begleitet Sie auf Ihrem Weg ins Studium. Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch. 

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Studium auch ohne Abitur möglich. 

Nicht ganz - Nach mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf haben qualifizierte Personen Zugang zu Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen. Liegt keine fachliche Entsprechung vor, besteht die Möglichkeit zu einem Probestudium.

(Berufliche Qualifikation nach BBHZVO) 

Ja, drei Jahre Berufserfahrung muss bei der Registrierung auf einen Studiengang nachgewiesen werden, sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind: 

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Abschluss als Industrie- oder Handwerksmeister
  • Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker oder Staatlich geprüfte Technikerin

    Die Nachweise können auch von verschiedenen Arbeitgebern stammen. Es ist nicht zwingend erforderlich nur bei einem Arbeitgeber tätig gewesen zu sein. 

Das kommt auf den gewählten Studiengang und die berufliche Vorerfahrung an. Liegt keine fachliche Entsprechung vor, besteht die Möglichkeit zu einem Probestudium. 

Ein Probestudium ermöglicht Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, ein Studium aufzunehmen. Voraussetzung ist in der Regel eine mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung (unter bestimmten Voraussetzungen werden auch andere Tätigkeiten, z. B. Kindererziehung oder Pflege, angerechnet).

Das Probestudium ist eine Alternative zur Zugangsprüfung und kommt nur für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge infrage. Während des Probestudiums weisen Sie durch Ihre Studienleistungen nach, dass Sie für das Studium geeignet sind.

An der THGA werden Sie zu einem Probestudium dann zugelassen, wenn Ihre berufliche Qualifikation nicht fachlich dem gewünschten Studiengang entspricht. Entspricht Ihre Berufsausbildung dem Studiengang fachlich und verfügen Sie über die erforderliche Berufserfahrung, können Sie in der Regel direkt zum Studium zugelassen werden. 

Für einige Bewerberinnen und Bewerber kann eine Zugangsprüfung erforderlich sein. Ob dies auf Sie zutrifft, hängt von Ihrem Bildungsweg ab. Das Studierendensekretariat kann zu diesen Fragen beraten. 

An der THGA sind alle Bachelor Studiengänge zulassungsfrei. Daher ist eine Einschreibung auf Bachelor Studienrichtungen möglich. 

Bewerberinnen und Bewerber, die sich als beruflich Qualifizierte an der THGA bewerben (berufliche Qualifikation nach BBHZVO), benötigen folgende Unterlagen für die Einschreibung: 

  • Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung
  • Nachweis einer 3 jährigen Berufserfahrung im Ausbildungsberuf 

    Mehr Informationen zum Bewerbungsprozess, findet ihr hier!

Ja. Grundsätzlich können alle Teilzeitstudiengänge der THGA auch ohne Abitur studiert werden. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium ohne Abitur erfüllen, beispielsweise durch eine entsprechende berufliche Qualifikation oder – je nach persönlicher Voraussetzung – über ein Probestudium. Gerne prüfen wir in einer individuellen Beratung, welcher Zugangsweg für Sie infrage kommt.

Sind noch Fragen offen? Dann können Sie gerne eine individuelle Beratung bei der Zentralen Studienberatung vereinbaren. 

Beratung per E-Mail

Stellen Sie uns Ihre Fragen gerne per E-Mail. Wir bearbeiten Ihre Anfrage üblicherweise innerhalb weniger Tage.

studium@thga.de 

Ausführliche Beratung mit Termin

Sie wünschen sich eine ausführlichere Beratung? Dann buchen Sie einen Termin für eine Beratung an der Hochschule, zur Online-Beratung (via Zoom) oder zur telefonischen Beratung. 

Sie können je nach Anliegen zwischen 15 und 30 Minuten wählen. Bei der Wahl einer telefonischen Beratung, werden Sie von uns angerufen. 

Sollten Sie unter den buchbaren Zeitslots keinen passenden Termin finden, können wir auch gerne einen individuellen Termin vereinbaren. Schreiben Sie uns dazu einfach eine Mail an studium@thga.de oder rufen Sie an: 0234/968-3150.

Die Zentrale Studienberatung und die Studiengangsfachberater:innen haben ein buntes und vielfältiges Programm ins Leben gerufen, damit Studieninteressierte die THGA kennenlernen und sich einen Überblick über die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten verschaffen können.

Ob eine Campusführung oder der Besuch einer Schnuppervorlesung - lernen Sie die THGA kennen und machen Sie sich selbst einen Eindruck von uns! Weitere Angebote finden Sie bei uns bei den Angeboten für Studieninteressierten. 

Ansprechpersonen

Lucine Harutyunyan Studienberaterin

E-Mail
Lucine.Harutyunyan@thga.de
Telefon
+49 234 968-3150
Büro
G1 R019

Almut Voswinckel Studienberaterin

E-Mail
Almut.Voswinckel@thga.de
Telefon
+49 234 968-3150
Büro
G1 R019