Direkt zu den Inhalten springen

Erasmus+ Praktika

Im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union vergibt das Akademische Auslandsamt Stipendien für Praktika in den Teilnehmerstaaten (EU- Mitgliedsländer sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen und Türkei).


Zielgruppe

Angesprochen sind alle Studierenden, Absolventinnen und Absolventen aller Wissenschaftsbereiche der TH.
Gefördert werden Praktika

  • mit einer Dauer von zwei bis sechs Monaten,
  • in privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, Verbänden, Behörden etc. sowie an den Partnerhochschulen der THGA,
  • mit inhaltlichem Bezug zum Studium,
  • die inhaltlich betreut werden.


Die Stipendien beinhalten

Erasmus+ Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ein monatliches Teilstipendium, das zwischen € 480,- und € 600,- liegt. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses richtet sich nach den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die Höhe des Erasmus-Stipendiums pro Monat im Studienjahr 2022/23 ist der nachstehenden Auflistung zu entnehmen:

  • 600,- € monatlich: Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • 540,- € monatlich: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern, Vereinigtes Königreich
  • 480,- € monatlich: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn             
  • Sondermittel für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen, Studierende mit Kind, erwerbstätige Studierende sowie Erstakademikarinnen und Erstakademiker
  • einmaliger Zuschuss für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50 €

Voraussetzungen

  • Reguläre Immatrikulation in einem Studiengang der TH, der zu einem Hochschulabschluss führt
  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor und/oder Master) bis zu 12 Monate durch Erasmus+ (Studium und Praktikum) gefördert werden
  • auch Absolventinnen und Absolventen können gefördert werden. Der Antrag auf Förderung muss aber noch vor der Exmatrikulation gestellt werden und das Praktikum muss innerhalb des ersten Jahres nach dem Abschluss beendet werden