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BAföGBundesausbildungsförderungsgesetz

Grundsätzlich haben alle Studierende einen Rechtsanspruch auf BAföG, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die angestrebte Ausbildung muss nach dem BAföG als förderungsfähig gelten.
  • Die sogenannten persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (Staatsangehörigkeit, Eignung, Alter und Einkommensverhältnisse).
  • Grundsätzlich ist nur eine erste Ausbildung förderungsfähig, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine weitere Ausbildung.

Studierende der THGA können sich bei der Zentralen Studienberatung über die ersten Schritte zum Antrag informieren. Die Anträge können heruntergeladen werden auf der Seite des Akademischen Förderungswerkes.
Die Anträge selbst müssen beim Akademischen Förderungswerk eingereicht werden. 

Kontaktdaten vom InfoCenter

T +49 (0)234 32-11606

Studierendenhaus der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
1. Etage, Raum 121-160


Ein BAföG-Rechner kann schon im Vorfeld helfen zu klären, wie hoch die Ausbildungsförderung ausfallen wird. Auch die BAföG-Infohotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hilft bei Fragen weiter. Die bundesweite BAföG-Hotline hat seit Juli neue Öffnungszeiten. Man kann sie jetzt montags-donnerstags von 08-18 Uhr und freitags von 08-16:30 Uhr erreichen, weiterhin unter 0800 / 2236341.


Um BAföG zu beziehen, muss eine Mindestanzahl an Leistungspunkten (ECTS-Punkte) erbracht werden. Wichtig ist zu berücksichtigen, dass die Prüfungen an der THGA in zwei Prüfungszeiträumen geschrieben werden, einem Vor- und einem Nachtermin. Während der Vortermin kalendarisch ins aktuelle Semester fällt (und damit in das fürs BAföG maßgebliche Fachsemester), liegt der Nachtermin kalendarisch bereits im Folgesemester und kann beim BAföG nicht berücksichtigt werden (auch wenn er organisatorisch zum laufenden Semester zählt).

Zum Ende des jeweiligen Fachsemesters im Bachelor müssen folgende Leistungspunkte erreicht werden:

Fachsemester ECTS Punkte Bachelor ECTS Punkte Master
1. Fachsemester 10 ECTS Punkte 10 ECTS Punkte
2. Fachsemester 30 ECTS Punkte 20 ECTS Punkte
3. Fachsemester 50 ECTS Punkte 35 ECTS Punkte
4. Fachsemester 70 ECTS Punkte 50 ECTS Punkte
5. Fachsemester 90 ECTS Punkte 60 ECTS Punkte

Kontakt zum BAföG Amt

Wer einen Beratungstermin vereinbaren möchte, kann dies über das online Terminbuchungstool vom BAföG vornehmen. Unter dem diesem LINK können Sprechzeiten gebucht werden. 

Unterlagen einreichen

Das BAföG Amt geht mit der Digitalisierung und hat auf digitale Aktenführung umgestellt. Aus diesem Grund werden fehlende Formulare in elektronischer Form bevorzugt.

Sofern Sie Ihre Unterlagen per Handy fotografieren, achten Sie bitte auf eine ausreichende Scanfunktion und das alle Unterlagen in einem PDF Format versendet werden. 

Nutzen Sie zum Versenden den elektronischen Briefkasten, um die geforderten Nachweise dort einzureichen. Unter diesem LINK findet Sie den elektronischen Briefkasten. 

Ihre Ansprechpartnerinnen aus der Zentralen Studienberatung

Lucine Harutyunyan - B.A. Studienberaterin

E-Mail
Lucine.Harutyunyan@thga.de
Telefon
+49 234 968-3378
Büro
G1 R024

Jessica Wixfort - M.A. Studienberaterin

E-Mail
Jessica.Wixfort@thga.de
Telefon
+49 234 968-3366
Büro
G1 R024