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Ausleihe

Studierende der THGA, Beschäftigte der DMT-LB und externe Nutzerinnen und Nutzer (mit vorheriger Anmeldung) können Medien in der Bibliothek ausleihen.

Bibliotheksausweis

Um Medien zu entleihen, nutzen THGA-Studierende ihren Studierendenausweis. Ohne diesen ist eine Ausleihe nicht möglich. Mit der Immatrikulation sind Sie automatisch in der Bibliothek angemeldet.

Für Beschäftigte der DMT-LB und Externe gelten besondere Bestimmungen.

Um im Bibliothekskatalog Leihfristen zu überprüfen und Merklisten anzulegen, ist die Eingabe der Bibliotheksnummer und des Geburtsdatums (TTMMJJ) erforderlich. Auf Nachfrage erhalten Sie Ihre Bibliotheksnummer durch das Bibliothekspersonal.

Nutzung der Medienbestände

Bestände und MedienformNutzung
FreihandbestandAusleihe und Lesesaalnutzung für registrierte Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer
Lesesaalnutzung für alle Bibliotheksbesucherinnen und -nutzer möglich
Aktuelle Zeitschriftenhefte, Loseblattausgabennicht ausleihbar
Magazinbestand
(Bitte kontaktieren Sie das Bibliothekspersonal.)
Medien ab Erscheinungsjahr 1900: Ausleihe je nach Zustand möglich
Erscheinungsjahr vor 1900: Lesesaalnutzung, Kopien ggf. möglich
Schlechter Papierzustand: ausschließlich Lesesaalnutzung, Kopierverbot
E-Books und DatenbankenNutzung ausschließlich durch THGA-Studierende und DMT-LB-Angehörige
Abschlussarbeiten der THGANutzung ausschließlich durch THGA-Angehörige. Arbeiten mit Sperrvermerk sind ausgenommen.

Das Bibliotheksmagazin ist nicht frei zugänglich. Für die Ausleihe kontaktieren Sie bitte das Bibliothekspersonal und geben Autor, Titel und Mediennummer an. Medien die in einer Vitrine ausgestellt sind, können zur Ausleihe angefordert werden. Hier geht's zur Recherche im Bibliothekskatalog.

Entleihbarkeit der Freihandbestände

SignaturschildEntleihbarkeit
Weißes SignaturschildNormalausleihe
Leihzeit: 4 Wochen
Leihfristverlängerung: bis zu 2x, wenn nicht vorgemerkt
Rotes Signaturschild2-Wochen-Ausleihe
Weiße Buchkarte hinten im Buch
Leihzeit: 2 Wochen
Leihfristverlängerung: nicht möglich
Kurzausleihe
Nur nach Rücksprache siebentägige Entleihung möglich.
Leihfristverlängerung: nicht möglich
Präsenzbestand
nicht entleihbar, Präsenznutzung in der Bibliothek

Leihfristverlängerung

Für eine Verlängerung der Leihfrist sind die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek selbst verantwortlich. Es können Säumnisgebühren anfallen. Eine Leihfristverlängerung ist persönlich, telefonisch (0234 968 3250) oder per E-Mail möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt. Eine verlängerte Leihfrist ist über die Semesterferien möglich.

Vormerkung

Eine Vormerkung ist möglich, wenn alle Exemplare einer Auflage entliehen sind. Sie können die Vormerkung persönlich, telefonisch (0234 968 3250) oder per E-Mail beantragen. Sie werden per Mail benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium für Sie bereitgestellt wird.

Rückgabe

Bitte beachten Sie: Medien können ausschließlich in der Bibliothek innerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe können Säumnisgebühren anfallen.

Leihfristüberschreitung

Sie erhalten zunächst eine freundliche Erinnerung, die anschließend in eine kostenpflichtige 1. Mahnung übergeht. Bei längerer Überschreitung der Leihfrist folgen weitere Mahnstufen. Erfolgt Ihrerseits keine Reaktion, wird Ihr Bibliothekskonto bis zur Medienrückgabe und Begleichung der Gebühren gesperrt. Die angefallenen Gebühren sind in Barzahlung zu begleichen. Eine bargeldlose Zahlung ist leider nicht möglich. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Gebühren- und Entgeltordnung.

1. Mahnung2 Euro je Medium
2. Mahnung5 Euro je Medium plus Porto
3. Mahnung10 Euro je Medium plus Porto
4. Mahnung20 Euro je Medium plus Porto


Bei Rückfragen können Sie sich gerne per Mail an bibliothek[at]thga.de wenden oder anrufen unter (0234) 968 3250.