Ausleihe

Studierende der THGA, Beschäftigte der DMT-LB und externe Nutzerinnen und Nutzer (mit vorheriger Anmeldung) können Medien in der Bibliothek ausleihen.
Bibliotheksausweis
Um Medien zu entleihen, nutzen THGA-Studierende ihren Studierendenausweis. Ohne diesen ist eine Ausleihe nicht möglich. Mit der Immatrikulation sind Sie automatisch in der Bibliothek angemeldet.
Für Beschäftigte der DMT-LB und Externe gelten besondere Bestimmungen.
Um im Bibliothekskatalog Leihfristen zu überprüfen und Merklisten anzulegen, ist die Eingabe der Bibliotheksnummer und des Geburtsdatums (TTMMJJ) erforderlich. Auf Nachfrage erhalten Sie Ihre Bibliotheksnummer durch das Bibliothekspersonal.
Nutzung der Medienbestände
Bestände und Medienform | Nutzung |
Freihandbestand | Ausleihe und Lesesaalnutzung für registrierte Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer Lesesaalnutzung für alle Bibliotheksbesucherinnen und -nutzer möglich |
Aktuelle Zeitschriftenhefte, Loseblattausgaben | nicht ausleihbar |
Magazinbestand (Bitte kontaktieren Sie das Bibliothekspersonal.) | Medien ab Erscheinungsjahr 1900: Ausleihe je nach Zustand möglich Erscheinungsjahr vor 1900: Lesesaalnutzung, Kopien ggf. möglich Schlechter Papierzustand: ausschließlich Lesesaalnutzung, Kopierverbot |
E-Books und Datenbanken | Nutzung ausschließlich durch THGA-Studierende und DMT-LB-Angehörige |
Abschlussarbeiten der THGA | Nutzung ausschließlich durch THGA-Angehörige. Arbeiten mit Sperrvermerk sind ausgenommen. |
Das Bibliotheksmagazin ist nicht frei zugänglich. Für die Ausleihe kontaktieren Sie bitte das Bibliothekspersonal und geben Autor, Titel und Mediennummer an. Medien die in einer Vitrine ausgestellt sind, können zur Ausleihe angefordert werden. Hier geht's zur Recherche im Bibliothekskatalog.
Entleihbarkeit der Freihandbestände
Signaturschild | Entleihbarkeit |
Weißes Signaturschild | Normalausleihe Leihzeit: 4 Wochen Leihfristverlängerung: bis zu 2x, wenn nicht vorgemerkt |
Rotes Signaturschild | 2-Wochen-Ausleihe Weiße Buchkarte hinten im Buch Leihzeit: 2 Wochen Leihfristverlängerung: nicht möglich |
Kurzausleihe Nur nach Rücksprache siebentägige Entleihung möglich. Leihfristverlängerung: nicht möglich | |
Präsenzbestand nicht entleihbar, Präsenznutzung in der Bibliothek |
Leihfristverlängerung
Für eine Verlängerung der Leihfrist sind die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek selbst verantwortlich. Es können Säumnisgebühren anfallen. Eine Leihfristverlängerung ist persönlich, telefonisch (0234 968 3250) oder per E-Mail möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt. Eine verlängerte Leihfrist ist über die Semesterferien möglich.
Vormerkung
Eine Vormerkung ist möglich, wenn alle Exemplare einer Auflage entliehen sind. Sie können die Vormerkung persönlich, telefonisch (0234 968 3250) oder per E-Mail beantragen. Sie werden per Mail benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium für Sie bereitgestellt wird.
Rückgabe
Bitte beachten Sie: Medien können ausschließlich in der Bibliothek innerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe können Säumnisgebühren anfallen.
Leihfristüberschreitung
Sie erhalten zunächst eine freundliche Erinnerung, die anschließend in eine kostenpflichtige 1. Mahnung übergeht. Bei längerer Überschreitung der Leihfrist folgen weitere Mahnstufen. Erfolgt Ihrerseits keine Reaktion, wird Ihr Bibliothekskonto bis zur Medienrückgabe und Begleichung der Gebühren gesperrt. Die angefallenen Gebühren sind in Barzahlung zu begleichen. Eine bargeldlose Zahlung ist leider nicht möglich. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Gebühren- und Entgeltordnung.
1. Mahnung | 2 Euro je Medium |
2. Mahnung | 5 Euro je Medium plus Porto |
3. Mahnung | 10 Euro je Medium plus Porto |
4. Mahnung | 20 Euro je Medium plus Porto |
Bei Rückfragen können Sie sich gerne per Mail an bibliothek[at]thga.de wenden oder anrufen unter (0234) 968 3250.