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Ausleihe

Studierende der THGA, Beschäftigte der DMT-LB und externe Nutzerinnen und Nutzer (mit vorheriger Anmeldung) können Medien in der Bibliothek ausleihen.

Bibliotheksausweis

Um Medien zu entleihen, nutzen THGA-Studierende ihren Studierendenausweis. Ohne diesen ist eine Entleihung nicht möglich. Mit der Immatrikulation sind Sie automatisch in der Bibliothek angemeldet.

Für Beschäftigte der DMT-LB und Externe gelten besondere Bestimmungen.

Studierende der THGA können im Bibliothekskatalog Leihfristen verlängern, Medien vormerken oder aus dem Bibliotheksmagazin bestellen. Alle anderen Benutzergruppen bitten wir, sich mit ihren Wünschen per E-Mail, telefonisch oder persönlich an uns zu wenden.

Nutzung der Medienbestände

Bestände und MedienformNutzung
FreihandbestandAusleihe und Lesesaalnutzung für registrierte Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer
Lesesaalnutzung für alle Bibliotheksbesucherinnen und -nutzer möglich
Aktuelle Zeitschriftenhefte, Loseblattausgabennicht ausleihbar
Magazinbestand
(Bitte kontaktieren Sie das Bibliothekspersonal.)
Medien ab Erscheinungsjahr 1900: Ausleihe je nach Zustand möglich
Erscheinungsjahr vor 1900: Lesesaalnutzung, Kopien ggf. möglich
Schlechter Papierzustand: ausschließlich Lesesaalnutzung, Kopierverbot
E-Books und DatenbankenNutzung ausschließlich durch THGA-Studierende und DMT-LB-Angehörige
Abschlussarbeiten der THGANutzung ausschließlich durch THGA-Angehörige. Arbeiten mit Sperrvermerk sind ausgenommen.

Das Bibliotheksmagazin ist nicht frei zugänglich. Die Bestellung magazinierter Medien kann von THGA-Studenten über den Bibliothekskatalog erfolgen. Alternativ kontaktieren Sie bitte das Bibliothekspersonal und geben Autor, Titel und Mediennummer an. Medien, die in einer Vitrine ausgestellt sind, können zur Ausleihe angefordert werden.

Hier geht's zur Recherche im Bibliothekskatalog. Fehlt benötigte Literatur? Dann teilen Sie uns dies bitte über das Anschaffungsformular mit.

Entleihbarkeit der Freihandbestände

SignaturschildEntleihbarkeit
Weißes SignaturschildNormalausleihe
Leihzeit: 4 Wochen
Leihfristverlängerung: bis zu 2x, wenn nicht vorgemerkt
Rotes Signaturschild2-Wochen-Ausleihe
Leihzeit: 2 Wochen
Leihfristverlängerung: nicht möglich
2-Tages-Ausleihe
Nur nach Rücksprache zweitägige Entleihung möglich.
Leihfristverlängerung: nicht möglich
Präsenzbestand
nicht entleihbar, Präsenznutzung in der Bibliothek

Leihfristverlängerung

Für eine Verlängerung der Leihfrist sind die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek selbst verantwortlich. Die Bibliothek versendet als freiwilligen Service automatisiert Email-Benachrichtigungen an ihre Benutzenden. Bei Leihfristübereitung können Säumnisgebühren laut Gebührenordnung anfallen.

Eine Leihfristverlängerung ist persönlich, telefonisch (0234 968 3250) oder per E-Mail möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt. Studierende der THGA haben die Möglichkeit, die Leihfristverlängerung eigenständig über den Bibliothekskatalog durchzuführen.

Weitere Informationen zu den Verlängerungen finden Sie in unserem A bis Z.

Vormerkung

Eine Vormerkung ist möglich, wenn alle Exemplare einer Auflage entliehen sind. Sie können die Vormerkung eigenständig im Bibliothekskatalog vornehmen. Alternativ können Sie dies auch persönlich, telefonisch (0234 968 3250) oder per E-Mail beantragen. Sie werden automatisch via E-Mail benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium für Sie bereitgestellt ist.

Rückgabe

Bitte beachten Sie: Medien können ausschließlich in der Bibliothek innerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe oder Verlängerung können Säumnisgebühren laut Gebühren- und Entgeltordnung anfallen.

Leihfristüberschreitung

Vorab-Erinnerungen:

  • Maximal 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie per E-Mail ein "Erinnerungsschreiben", das Sie über das bevorstehende Leihfristende informiert.
  • Sofern Sie bislang nicht reagiert haben, erhalten Sie am Tag des Leihfristendes nochmals eine E-Mail über "fällige Ausleihen".

Mahnung:

Erfolgt auch weiter keine Reaktion, erhalten Sie nach einer kurzen Karenzzeit die 1. Mahnung. In Abständen von 10 Kalendertagen erfolgen insgesamt bis zu vier Mahnstufen. Anschließend oder ab 25€ offener Gebühren wird Ihr Bibliothekskonto bis zur Medienrückgabe und/oder Begleichung der Gebühren gesperrt. Die angefallenen Gebühren sind in Barzahlung zu begleichen. Eine bargeldlose Zahlung ist leider nicht möglich. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Gebühren- und Entgeltordnung.

1. Mahnung2 Euro je Medium
2. Mahnung5 Euro je Medium
3. Mahnung10 Euro je Medium
4. Mahnung20 Euro je Medium + Porto

Bei Rückfragen können Sie sich gerne per Mail an bibliothek[at]thga.de wenden oder unter (0234) 968 3250 anrufen.