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Forschung Wissenschaftsrat empfiehlt Promotionsrecht für Promotionskolleg NRW

Das Promotionskolleg NRW bietet eine den Universitäten gleichwertige Umgebung für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftsrat und empfiehlt daher, dem PK NRW das Promotionsrecht zu verleihen.

Das Promotionskolleg NRW wurde im Dezember 2020 gegründet und wird von 21 Hochschulen für angewandte Forschung/Fachhochschulen (HAW/FH) in Nordrhein-Westfalen getragen – darunter die THGA. Bislang steht die Entscheidung, ob Professorinnen und Professoren aus HAW über das Promotionskolleg eigenständig Promotionen betreuen können, noch aus. In seiner Stellungnahme empfiehlt der Wissenschaftsrat dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen nun – unter Berücksichtigung der formulierten Empfehlungen –, dem PK NRW mit seinen acht Abteilungen das eigenständige Promotionsrecht zu verleihen. Damit ist ein weiterer großer Meilenstein erreicht.

Das PK NRW als Netzwerk forschungsstarker Professorinnen und Professoren aus HAW biete eine den Universitäten sowie Kunst- und Musikhochschulen wissenschaftlich gleichwertige Umgebung zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, heißt es in der Stellungnahme. Das eigenständige Promotionsrecht stärke zudem nachhaltig die Forschungs- und Innovationspotentiale der HAW. Darüber hinaus werde ein wesentlicher Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit für hochqualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW geleistet.

Martin Sternberg, Vorstandsvorsitzender des PK NRW, betont: "Wir nehmen das Ergebnis mit großem Respekt und Wertschätzung entgegen und werden Empfehlungen aufmerksam prüfen und in Abstimmung mit dem Land umsetzen. Gleichzeitig sind wir uns der besonderen Verantwortung bewusst, die wir mit der Verleihung des Promotionsrechts übernehmen werden. Das PK NRW als hochschulübergreifende Einrichtung steht als Garant für eine hohe Qualität von anwendungsorientierter Forschung und Promotion, die dem akademischen Nachwuchs berufliche Wege innerhalb und außerhalb der Wissenschaft eröffnet." Weiterhin verweist Sternberg auf die hochschulpolitische Dimension des Ergebnisses und sagt: "Nicht zuletzt betrachten wir diese Entwicklung als einen Meilenstein in der Hochschulgeschichte und freuen uns über dieses Ergebnis, auf das wir seit vielen Jahren hinarbeiten."

Prof. Dr. Michael Prange, Vizepräsident für Forschung, Entwicklung und Transfer an der THGA, unterstreicht ebenfalls, wie lange sich Hochschulen für angewandte Wissenschaften schon für diesen Schritt eingesetzt hätten. Umso mehr freue es ihn, dass die Empfehlung des Wissenschaftsrats positiv ausgefallen sei: "Wir als Hochschule haben uns dem Leitmotiv verschrieben, durch unsere anwendungsorientierte Forschung in den Ingenieurwissenschaften zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen von morgen und übermorgen beizutragen. Diese Aufgabe können wir noch besser erfüllen, wenn wir qualifiziertem wissenschaftlichen Nachwuchs durch das PK NRW ganz neue Perspektiven aufzeigen können."

Die Grundlage für die Arbeit des Promotionskollegs NRW bildet das Hochschulgesetz von 2019. Es sieht vor, dass das Land NRW dem PK NRW nach einer erfolgreichen Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht verleihen kann. Von Seiten der Landesregierung heißt es, dass sie die umfangreiche Stellungnahme des Wissenschaftsrats nun auswerten und auf dieser Grundlage abschließend die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW prüfen werde.

Das Kolleg ist in acht Abteilungen organisiert, die thematisch oder fachlich strukturiert sind und an denen jeweils mehrere Trägerhochschulen beteiligt sind. Das Promotionsrecht soll für alle Abteilungen gleichermaßen gelten. An der THGA sind Prof. Dr. Michael Prange als professorales und Prof. Dr. Gereon Kortenbruck als assoziiertes Mitglied im PK NRW registriert und könnten damit künftig Promotionen betreuen.

Weitere Informationen rund um das PK NRW finden Sie unter: www.pknrw.de. Die vollständige Stellungnahme des Wissenschaftsrats zum Promotionskolleg können Sie hier einsehen.


Quelle: Promotionskolleg NRW, ergänzt um Informationen von THGA und Land NRW

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