Auslaufende HPO: Letzte Prüfungstermine
Studierenden, die nach einer auslaufenden Hochschulprüfungsordnung studieren, ist die Ablegung von Prüfungen möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden Prüfungen in den auslaufenden Studiengängen nicht mehr abgenommen. Bei Planung der Bachelorarbeit und des Kolloquiums ist die entsprechende Bearbeitungszeit vor Fristablauf zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Umschreibung bei auslaufenden Prüfungsordnungen.
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