Mündliche Ergänzungsprüfung
In den meisten HPOs ist es vorgesehen, dass Sie sich vor der endgültigen Festsetzung der Note „nicht bestanden“ und dem endgültigen Nichtbestehen einer Klausurprüfung noch einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen können. Hierfür müssen Sie unverzüglich nach Bekantgabe des Ergebnisses einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt stellen.
Die mündliche Ergänzungsprüfung wird dann von den Prüfern der Klausur gemeinsam abgenommen und es können nur die Noten „ausreichend (4,0)“ oder „nicht bestanden (5,0)“ vergeben werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann gem. HPO nur für eine begrenzte Anzahl an Prüfungen in Anspruch genommen werden und ist bei Versäumnis und Täuschung in der Klausur nicht möglich.
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Weitere Infos erhalten Sie im Prüfungsamt