Voraussetzungen für die Zulassung
Um als ausländische Studentin oder ausländischer Student an der THGA studieren zu können, müssen Sie sich für einen unserer Studiengänge einschreiben. Dazu müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Schulabschluss
1. Schulabschluss an einer Schule in Deutschland
- Abschlusszeugins der Fachoberschule für Technik oder
- ein anderes Zeugnis der Fachhochschulreife oder
- ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
2. Schulabschluss an einer Schule im Ausland
- Zeugnisse, die im Heimatland zu einem Hochschulstudium berechtigen und mindestens einem Zeugnis der deutschen Fachhochschulreife gleichgestellt sind oder
- ein Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung zur Feststellung der Fachhochschulreife ausländischer Studenten (Studienkolleg) oder
- sonstige ministeriell anerkannte ausländische Zeugnisse über die Fachhochschulreife oder das Abitur.
Studienbewerber aus China müssen zwingend das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferates an der Deutschen Botschaft in Peking (APS)
vorweisen.
Kenntnisse der deutschen Sprache
Sie müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen: entweder eine DSH-Prüfung mit mindestens Note 2, eine TestDAF-Prüfung mit mindestens Note 4 oder ein TELC Zertifikat.
Die Sprachprüfung müssen Sie vor dem Beginn des Studiums bestanden haben.
Reisedokumente
Sie benötigen einen Ausweis oder Reisepass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. (Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltserlaubnis.)

Daniela Naumann-El Kady
TH zentral Kontakt Details
Technische Hochschule
Georg Agricola
Herner Straße 45
Telefon: | (0234) 968 3266 |
Telefax: | (0234) 968 3417 |
E-Mail: | daniela.naumann(at) thga.de |
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Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes: 10 Schritte nach Deutschland